Theoretischer Unterricht




Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:


  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssysteme und ihre Nutzung
  5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, sowie Bahnübergänge
  7. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  12. Lebenslanges Lernen

 

 

Der theoretische klassenspezifische Zusatzstoff Klasse B setzt sich zusammen aus:

 

1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kfz

2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

 

 

Der theoretische klassenspezifische Zusatzstoff Klasse A, A2, A1 (4 Doppelstunden) und Klasse AM (2 Doppelstunden) setzt sich zusammen aus:

 

1. Fahrer / Beifahrer, Fahrzeug

2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

4. Fahrtechnik und Fahrphysik

 

 

Der theoretische Schulungsstoff Klasse B96 setzt sich zusammen aus:

 

 1. Strassenverkehrsvorschriften

 2. Fahrzeugführer

 3. Straße

 4. Andere Verkehrsteilnehmer

 5. Allgemeine Vorschriften und Verschiedenes

 6. Vorsichtsmaßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs

 7. Mechanische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind

 8. Sicherheitsausrüstung der Fahrzeuge

 9. Regeln für die umweltfreundliche Benutzung des Fahrzeugs

10. Fahrzeugdynamik

11. Sicherheitskriterien

12. Zugfahrzeug und Anhänger (Kupplungsmechanismus)

13. Richtiges Beladen und Sicherheitszubehör


Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:


  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:


  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

 

Die Praktische Ausbildung ist in verschiedene Phasen gegliedert, die aufeinander aufbauen.

Auch der Begabteste hat einmal angefangen, deshalb werden keine Vorkenntnisse erwartet. Es gibt insgesamt sechs Ausbildungsstufen.

Das Prinzip lautet immer: vom Einfachen zum Schweren. Außerdem nimmt die Hilfestellung des Fahrlehrers zum Ende der Ausbildung hin ab. Man erkennt am Ausbildungsplan (siehe unten), dass vom Fahrschüler Einiges verlangt wird; deshalb kann auch niemand im Einzelfall vorhersagen, wie viele Fahrstunden ein Schüler bis zur nötigen Reife braucht. Wenn man aber bedenkt, dass bis zur Fahrprüfung meistens noch nicht einmal 1000 Kilometer zurückgelegt werden, ist natürlich jede einzelne Übungsfahrt wertvoll.

Erst die Fahrstunden, die man in der Reifestufe und in der Prüfungsvorbereitungsphase nimmt, bringen die nötige Sicherheit für das selbständige Fahren. Hier kann natürlich auch der Fahrschüler mitentscheiden, wieviel Sicherheit er gerne haben möchte. Die Entscheidung, ob die Ausbildung eines Schülers abgeschlossen ist, muss jedoch der Fahrlehrer treffen (§ 6 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)


1. Grundstufe


  • Überprüfen des Fahrzeugs, Einsteigen, Einstellung, Vorbereitung
  • Kontrolleinrichtungen
  • Anfahrübungen, Lenkbewegungen, Bremsen, Schalten
  • Mindestmaß an Sicherheit in der Fahrzeugbedienung


2. Aufbaustufe


  • Bewegen des Fahrzeugs im einfachen Verkehr, Blicktechnik, Einordnen,
  • Abbiegevorgänge
  • Grundfahraufgaben: Parken, Wenden
  • Vollbremsung aus 30 km/h (neu seit 19.01.2013)
  • Trainieren verschiedener Fahrmanöver und Handlungsabläufe

3. Leistungsstufe


  • Einbeziehen der Verkehrs- und Vorfahrtregeln, Verkehrszeichen
  • Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer einschätzen
  • Festigung der Fahrzeugbedienung
  • Heranführen an schwierige Verkehrssituationen

4. Stufe der Sonderfahrten


  • Autobahnfahrten
  • Überlandfahrten
  • Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit


5. Reifestufe


  • selbständiges, sicheres Fahren auch im dichten Verkehr, Fahren nach Wegweisern
  • Wiederholung, evtl. Korrektur des bisher Gelernten (z.B. Grundfahraufgaben)
  • sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen
  • rechtzeitige Gefahrenerkennung, vorausschauendes Fahren, richtiges Reagieren auf Fehlverhalten anderer
  • Fahrstil: energiesparend, defensiv, aber zügig genug im Verkehrsfluss

6. Prüfungsvorbereitung



  • Belastungsproben (simulierte Prüfungsfahrten ohne Hilfe des Fahrlehrers)
  • Training, bis die Leistungsfähigkeit auch unter Stress und mit Nervosität stabil genug ist
  • Vermeidung/Abbau von Stressfaktoren während der Fahrt


Share by: