Theoretischer Unterricht
Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Der theoretische klassenspezifische Zusatzstoff Klasse B setzt sich zusammen aus:
1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kfz
2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Der theoretische klassenspezifische Zusatzstoff Klasse A, A2, A1 (4 Doppelstunden) und Klasse AM (2 Doppelstunden) setzt sich zusammen aus:
1. Fahrer / Beifahrer, Fahrzeug
2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
4. Fahrtechnik und Fahrphysik
Der theoretische Schulungsstoff Klasse B96 setzt sich zusammen aus:
1. Strassenverkehrsvorschriften
2. Fahrzeugführer
3. Straße
4. Andere Verkehrsteilnehmer
5. Allgemeine Vorschriften und Verschiedenes
6. Vorsichtsmaßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs
7. Mechanische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind
8. Sicherheitsausrüstung der Fahrzeuge
9. Regeln für die umweltfreundliche Benutzung des Fahrzeugs
10. Fahrzeugdynamik
11. Sicherheitskriterien
12. Zugfahrzeug und Anhänger (Kupplungsmechanismus)
13. Richtiges Beladen und Sicherheitszubehör
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.
Die Praktische Ausbildung ist in verschiedene Phasen gegliedert, die aufeinander aufbauen.
Auch der Begabteste hat einmal angefangen, deshalb werden keine Vorkenntnisse erwartet. Es gibt insgesamt sechs Ausbildungsstufen.
Das Prinzip lautet immer: vom Einfachen zum Schweren. Außerdem nimmt die Hilfestellung des Fahrlehrers zum Ende der Ausbildung hin ab. Man erkennt am Ausbildungsplan (siehe unten), dass vom Fahrschüler Einiges verlangt wird; deshalb kann auch niemand im Einzelfall vorhersagen, wie viele Fahrstunden ein Schüler bis zur nötigen Reife braucht. Wenn man aber bedenkt, dass bis zur Fahrprüfung meistens noch nicht einmal 1000 Kilometer zurückgelegt werden, ist natürlich jede einzelne Übungsfahrt wertvoll.
Erst die Fahrstunden, die man in der Reifestufe und in der Prüfungsvorbereitungsphase nimmt, bringen die nötige Sicherheit für das selbständige Fahren. Hier kann natürlich auch der Fahrschüler mitentscheiden, wieviel Sicherheit er gerne haben möchte. Die Entscheidung, ob die Ausbildung eines Schülers abgeschlossen ist, muss jedoch der Fahrlehrer treffen (§ 6 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)